Selbstverständnis und Zusammenarbeit


Feuerwehr und THW

Ist das nicht das gleiche? Das ist doch Konkurrenz. NEIN! Hin und wieder kann man dies hören, das Gegenteil ist aber der Fall. Beide, sowohl die Feuerwehren, als auch das THW haben ihren klar definierten Aufgabenbereich im Gesamtgebilde der zivilen, nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. Das THW sieht sich selbst keineswegs als Konkurrenz zur Feuerwehr oder einer anderen Hilfsorganisation, sondern versteht sich als Partner bei der gemeinsamen Aufgabenbewältigung um Schäden zu verhindern oder möglichst gering zu halten. In aller Regel ist bei einem Schadensereignis die Feuerwehr zuerst am Einsatzort. Durch ihre örtliche Strukturierung, besonders in ländlichen Gebieten, wird dies ermöglicht. Zwar ist die Brandbekämpfung die originäre Aufgabe der Feuerwehr, aber längst wurden die Aufgaben erweitert, womit die Feuerwehren moderner Dienstleister der Gefahrenabwehr in kommunaler Trägerschaft sind. Auch für das THW veränderten sich im Laufe seiner Geschichte die Aufgaben. Was 1950 in einer noch sehr jungen Bundesrepublik Deutschland vor dem Hintergrund des sich zuspitzenden Kalten Krieges, ursprünglich als reine Zivilschutzorganisation im Falle eines erneuten Krieges auf deutschem Boden begann, entwickelte sich bald als Institution die immer häufiger bei größeren Unglücksfällen und Naturkatastrophen im In- und Ausland zum Einsatz kam.


Zeiten der Veränderung

Mit dem Fall der Berliner Mauer und dem darauf folgenden Ende des Kalten Krieges kam auch die Rolle des Zivilschutzes in Deutschland und damit auch die Zukunft des THW in die politische Diskussion. Mit dem bereits am 22. Januar 1990 verabschiedeten „Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW-Helferrechtsgesetz - THW-HelfRG)“ konnten nicht nur die THW-Helfer eine Stärkung ihrer Rechte erfahren, sondern auch das THW insgesamt einen klaren gesetzlichen Auftrag erhalten, womit der ursprüngliche Errichtungserlass zur Gründung des THW manifestiert wurde.

Das THW- Helferrechtsgesetz wurde durch das Gesetz über das Technische Hilfswerk (THW- Gesetz) vom 29.07.2009 abgelöst und regelt in § 1 die Aufgaben und Befugnisse des THW:

§ 1
Organisation, Aufgaben und Befugnisse


(1) Das Technische Hilfswerk ist eine nicht rechtsfähige Bundesanstalt mit eigenem Verwaltungsunterbau im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Es besteht aus ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und hauptamtlichen Mitarbeite-rinnen und Mitarbeitern.
(2) Das Technische Hilfswerk leistet technische Hilfe:
1. nach dem Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz,
2. im Ausland im Auftrag der Bundesregierung,
3. bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücks-fällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zu-ständigen Stellen sowie
4. bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben im Sinne der Nummern 1 bis 3, soweit es diese durch Vereinbarung übernommen hat.
(3) Zur Wahrnehmung der Aufgaben nach Absatz 2 werden im Technischen Hilfs-werk Einheiten und Einrichtungen aus Helferinnen und Helfern aufgestellt. Die in Ortsverbänden organisierten Helferinnen und Helfer stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis besonderer Art, das sich nach den folgenden Vorschrif-ten bestimmt.


Leistungsfähigkeit und Zusammenarbeit

Glücklicherweise kam die Zuständigkeit im Rahmen des Zivilschutzes noch nie zum Tragen, während die Einsätze zur technischen Hilfe im Auftrag der Bundesregierung im Ausland immer häufiger wurden. Hier konnte sich das THW als zuverlässiger und kompetenter Partner anderer Hilfsorganisationen und internationalen Institutionen etablieren. Neben der Soforthilfe nach Katastrophen, wie etwa dem Retten aus Trümmern nach Erdbeben oder der Trinkwasseraufbereitung und Brunnenrehabilitation, konnte das THW auch in der humanitären Hilfe durch Langzeitprojekte, wie der Wiederaufbau nach Bürgerkriegen oder Naturkatastrophen weltweite Anerkennung finden. Häufige Auftraggeber für langfristige Hilfsprojekte sind neben der Bundesregierung die Vereinten Nationen, sowie einige ihrer Unterorganisationen wie etwa das Kinderhilfswerk - UNICEF, der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen - UNHCR, das Welternährungsprogramm - WFP aber auch die Europäische Union oder die Regierungen anderer Staaten.
Fast täglich sind bundesweit THW-Ortsverbände im Einsatz. Meist sind dies kleinere örtliche Einsätze, zu denen das THW von z. B. Polizei, Feuerwehr, Ordnungsämtern oder sonstigen, für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen angefordert werden kann. Zu diesem Zweck sieht das THW in jedem Ortsverband eigene Fachberater vor, die die jeweilige Einsatzleitung zu den Kapazitäten des THWs umfassend und kompetent beraten können. So kann z. B. auch gezielt einzelnes Gerät angefordert werden, ohne eine große Alarmierung auszulösen. Durch den modularen Aufbau und eine einheitliche Strukturierung, ist es auch jederzeit möglich, Spezialtechnik anzufordern, die nicht im nächsten Ortsverband vorhanden ist. Bei Katastrophen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes, kann das THW seine volle Leistungsfähigkeit entfalten. Mit Leitungs- und Koordinierungsstäben auf Bundes- und Landesebene ist neben einem straffen Informationsfluss gewährleistet, dass THW-Einheiten nötigenfalls aus dem gesamten Bundesgebiet für einen Einsatz von mehreren Wochen zusammengezogen werden können.


Selbstverständnis

Eine moderne Ausstattung, kombiniert mit regelmäßiger Fachausbildung auf hohem Niveau, lassen die THW-Helferinnen und Helfer qualifizierte und effiziente Hilfe leisten. Neben diesen Aspekten spielen allerdings auch ihre Familien und Arbeitgeber eine sehr wichtige Rolle, die hierfür das nötige Verständnis aufbringen. Neben dem gesetzlichen Auftrag ist das THW nicht nur eine wichtige Säule der deutschen Sicherheitsstruktur im 21. Jahrhundert, sondern auch eine nicht zu unterschätzende soziale Komponente bürgerschaftlichen Engagements. Mit der Jugendarbeit werden Mädchen und Jungen ab 10 Jahren nicht nur spielerisch an die Arbeit des THWs herangeführt, sondern erfahren auch Werte wie Gemeinschaftssinn, Freundschaften und Rücksichtnahme gegenüber anderen. Auch ist das THW ein Querschnitt durch unsere Gesellschaft, da sich Bürgerinnen und Bürger unterschiedlichen Alters und Herkunft für die Hilfe am Nächsten engagieren und so ihre Berufs- und Lebenserfahrung einbringen können. Willkommen sind im THW als aktive Helferinnen und Helfer alle Frauen und Männer ab 17 Jahre, die bereit sind, ihre Freizeit sinnvoll für die Hilfe in einer starken Gemeinschaft einzubringen.