Unsere Aufgaben

Die gesetzlichen Aufgaben der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk sind die technische Hilfe im Zivilschutz, im Ausland und des Einsatzes im Rahmen friedensmäßiger Gefahrenabwehr.

Die technische Hilfe im Zivilschutz beinhaltet alle Maßnahmen, um die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, lebenswichtige Dienststellen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen beseitigen helfen sollen. Eine Aufgabe, der glücklicherweise noch nie zum tragen kam.

Die technische Hilfe im Ausland führte seit 1953 zu vielen Einsätzen rund um die Welt. Wir leisten humanitäre und sonstige Auslandshilfe im Auftrag der Bundesregierung, wann immer ein anderer Staat darum bittet, oder einem entsprechenden Ersuchen der Vereinten Nationen oder ihrer Behörden entsprochen wird. Faktisch sind immer Helfer im Ausland unterwegs.

Der Einsatz im Rahmen der friedensmäßigen Gefahrenabwehr verpflichtet uns zur Hilfe, wenn uns eine für die Gefahrenabwehr zuständige Stelle alarmiert. Das ist der Normalfall, der uns auf kommunaler Ebene auch zum Partner der Feuerwehr macht.

Wenn personelle bzw. sachliche Unterstützung oder spezielle Fachkunde und Ausstattung gebraucht werden, kann das THW auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen der Kommunen oder des Landes heran gezogen werden. 

Alarmieren können Sie uns über Funkmeldeempfänger oder telefonisch unter den rechts angegebenen Rufnummern. 

Gerne unterstützt Sie auch unser Fachberater vor Ort, um Ihnen gezielt die Einsatzmöglichkeiten von THW-Einheiten für Ihre Bedürfnisse anbieten zu können.  Formell ist der THW-Ortsbeauftragte der Behördenvertreter auf örtlicher Ebene. Amtshilfeersuchen an das THW zu Einsätzen werden in der Regel an ihn gerichtet. Er entscheidet aufgrund der Anforderung über Art und Umfang des THW-Einsatzes und fordert gegebenenfalls überregionale Hilfe beim THW-Geschäftsführer an. Bei größeren Schadensereignissen werden Kreisverwaltung bzw. Sonderbehörden die Hilfe bei der Geschäftsstelle als Ansprechpartner auf regionaler Ebene einfordern.

Erreichbarkeiten

Telefon:
+ 49 (0) 2642 7801

Telefax:
+ 49 (0) 2642 46318

Einsatzhandy:
+ 49 (0) 174 3388127

 

oder über die Rettungs-
leitstelle Koblenz

Zusätzliche Informationen

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