Die stellv. Ortsbeauftragte

Die stellvertrende Ortsbeauftragte ist Leiterin des OV-Stabes bzw. der LuK OV und Abwesenheitsvertreterin des Ortsbeauftragten. In seiner Abwesenheit nimmt sie dessen Funktion und Aufgaben wahr. Sie ist verantwortlich für den inneren Dienst im OV, sowie für die Einsatzbereitschaft und Ausbildung des OV-Stabes.

Darüber hinaus trägt sie die Verantwortung für:

  • Die stv. Ortsbeauftragte ist dem Ortsbeauftragten gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft des OV-Stabes bzw. des LuK-Stabes verantwortlich.
  • Die stv. Ortsbeauftragte sorgt für die Ausbildung der Mitglieder des OV-Stabes
  • Die stv. Ortsbeauftragte hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft des OV-Stabes jederzeit sicherzustellen.
  • Die stv. Ortsbeauftragte ist verantwortlich für die Durchführung der dem OV-Stab übertragenen Einsatzaufgaben.
  • Bei Einsätzen übernimmt die stv. Ortsbeauftragte eine Stabsfunktion in dem LuK-Stab OV.
  • Die stv. Ortsbeauftragte koordiniert die Zusammenarbeit zwischen OV und Jugendgruppe.