Der Truppführer FGr. Wassergefahren

Der Truppführer führt die Helfer/innen seines Trupps und leitet sie fachlich an zur Bewältigung von Einsatzaufgaben, die der fachtechnischen Ausrichtung und Aufgabenstellung der Gruppe entsprechen, und zur allgemeinen Unterstützung anderer Einheiten, Einrichtungen und Organisationen. 

 

Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere: 

  • Fürsorge und Aufsicht gegenüber den Helfern/innen seines Trupps
  • Zusammenarbeit mit anderen Einheiten / Teileinheiten, Einrichtungen, entsprechenden Behörden, Organisationen und fachspezifischen Unternehmen
  • Führung des Trupps im Einsatz
  • Erkundungen am Einsatzort und Meldung der Ergebnisse
  • Mitwirkung bei der Erstellung der Dienst- und Ausbildungspläne
  • Aus- und Weiterbildung seiner Helfer/innen.