Der Zugführer

Der Zugführer ist für die Einsatzbereitschaft und Ausbildung seines Technischen Zuges verantwortlich.

 

Er sorgt für die Ausbildung der Helfer/innen seines Zuges entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er insbesondere:

 

  • den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt, die Ausbildung durchführt oder überwacht, Übungen anlegt und auswertet, Unterführer/innen auf ihre Eignung beurteilt und Anträge für ihre Berufung stellt.
  • Er hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines Zuges jederzeit sicherzustellen.
  • Der Zugführer ist verantwortlich für die Durchführung der seiner Einheit übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere:
    • die Alarmierung seines Zuges gemäß Alarmordnung sicherstellt,
    • die Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet,
    • im zugewiesenen Einsatzraum seine Einheit fachgerecht einsetzt,
    • Verbindung zur Einsatzleitung zu anderen Organisationen und zu THW-Einheiten aufnimmt,
    • die Logistik für die eigene Einheit und für beigestellte Einheiten regelt.
  • Im Einsatz ist er der unmittelbar übergeordneten Führungsstelle unterstellt.