Ausstattung im THW

Was in den ersten Jahren des THW in so manchem Ortsverband Anfang der 50er Jahre mit oftmals nur ein paar Schaufeln und einer Schubkarre als Ausstattung begann, hat sich im Laufe der Zeit stetig ausgeweitet und spezialisiert. Heute verfügt der Technik-Baukasten des gesamten THW über ebenso einfaches Handwerkzeug, wie natürlich Hammer und Schraubendreher, aber auch über schwere Bautechnik wie Kernbohrgeräte, bis hin zu neuester und komplexer Mess- und Kommunikationstechnik.

 

Schaut man sich die Gerätschaften näher an, so wird man manches davon auch bei der Feuerwehr wiederfinden, da es im Bevölkerungsschutz bei klar definierten Aufgabenbereichen dennoch kleinere Überschneidungen gibt.

 

Die Grundausstattung eines jeden THW-Ortsverbandes bilden die Bergungsgruppen mit ihrer sehr universellen Bergungsausstattung. Wesentliche Ausstattungsmerkmale sind Geräte zum Heben oder Trennen von Trümmern, zur Rettung verletzter Personen oder zur Überwindung verschiedenster Hindernisse. Ebenso können massive Abstützungen von einsturzgefährdeten Bauten, aber auch behelfsmäßige Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden.

 

Darüber hinaus sind die einzelnen Fachgruppen für unterschiedlichste andere Aufgaben spezialisiert und ausgestattet.

 

Zur Erfüllung dieser vielfältigen Aufgaben in meistens rauer Arbeitsumgebung ist robuste und langlebige Ausstattung unabdingbar, denn davon kann der Einsatzerfolg abhängig sein. Bei dem im THW verwendeten Material handelt es sich, soweit es die Aufgabenerfüllung zulässt, oft um handelsübliche Werkzeuge und Geräte in Industrie- oder Baugewerbeausführung. Dennoch sind spezielle Ausstattungsgegenstände nicht selten für das THW entwickelt oder zumindest in ihrer jeweiligen Ausführung für das THW produziert worden.

 

Fahrzeuge wie auch Geräteausstattung und Bekleidung wird im THW zentral durch die THW-Leitung über das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern beschafft. Als Behörde liegen damit die Vorschriften zur öffentlichen Beschaffung (VOL – Verdingungsordnung für Leistungen) zu Grunde. Über die zentrale Beschaffung für das gesamte THW können erhebliche Einsparungen erzielt werden, die anders nicht möglich wären und an anderen Stellen größeren finanziellen Spielraum erlauben.

 

Gegenstände von geringerem Wert, die unter Umständen auch sehr dringend benötigt werden, beschaffen die für die Betreuung der Ortsverbände zuständigen THW-Geschäftsstellen oder seit neuestem die Ortsverbände selber über den Zugang zu Rahmenverträgen, die ebenfalls einen deutlichen Mehrwert sowie eine Verwaltungsvereinfachung darstellen.

 

Maßgeblich, welche Ausstattung durch den Bund beschafft wird ist, ob es sich um Ausstattung nach STAN handelt. Material welches bundeseinheitlich in seinen Eigenschaften, Leistungsfähigkeit und jeweiligen Menge zentral durch die THW-Leitung festgelegt wurde. Dieser bundesweit einheitliche Aufstellungsgrad stellt die wichtigste Stärke des THW dar, da somit überregionale und vor allem langfristige Einsätze reibungslos möglich sind.

 

Neben der Beschaffung durch den Bund, also die Bundesrepublik Deutschland als Dienstherr des THW, besteht die Möglichkeit durch den, jedem Ortsverband zugehörigen Helferverein, zusätzliche Gerätschaften z. B. über Spenden anzuschaffen und somit auf die Belange in der örtlichen Gefahrenabwehr (ÖGA) zu reagieren.

 

Sind Fahrzeuge und Geräte an ihrem Nutzungsende angekommen und können nicht mehr wirtschaftlich betrieben oder instandgesetzt werden, erfolgt die Aussonderung und Verwertung über die VEBEG als bundeseigene Verwertungsgesellschaft über das Auktionsprinzip, womit der Platz für neue Ausstattung frei wird.